Waschbären beschlagnahmt

©Claude Paulus
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Luxemburg wurden in Luxemburg-Stadt von Beamten der Naturverwaltung, der Zollverwaltung und der Polizei drei Waschbären beschlagnahmt

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Luxemburg wurden am 4. August 2014 in Luxemburg-Stadt von Beamten der Naturverwaltung, der Zollverwaltung und der Polizei drei Waschbären beschlagnahmt. Einen ähnlichen Fall gab es am 1. August in Echternach. In beiden Fällen wurden die Tiere von Privatleuten unter nicht artgerechten Umständen gehalten. Sie wurden in die Tierauffangstation nach Düdelingen gebracht, von wo aus sie nach veterinärmedizinischer Untersuchung in einem Tierpark untergebracht werden.

Es sei daran erinnert, dass es laut Tierschutzgesetz vom 15. März 1983 (Artikel 4) und laut Naturschutzgesetz vom 19. Januar 2004 (Artikel 27) untersagt ist, Wildtiere ohne Genehmigung in Gefangenschaft zu halten. Des Weiteren ist auch laut Artikel 18 des Jagdgesetzes vom 25. Mai 2011 das Halten von Wildtieren wie dem Waschbär streng verboten. Verstöße können unter Anwendung von Artikel 73 desselben Gesetzes mit bis zu 15.000 € Geldstrafe und bis zu 6 Monaten Gefängnis geahndet werden.

Mitgeteilt von der Naturverwaltung, der Zollverwaltung und der großherzoglichen Polizei

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